Rahmenbedingungen
Ausstellungsfläche
- Jede Klasse hat das Recht auf eine einzige Ausstellungsfläche von 50 cm x 50 cm.
- Es kann ein Origami-Objekt oder eine Gruppe von Objekten eingereicht werden, solange sie auf der Fläche Platz finden.
- Reicht eine Klasse mehrere Objekte ein, werden diese als Gesamtobjekt betrachtet und bewertet.
Konstruktion des Objekts
Material
- Jedes Origami-Objekt muss vollständig aus Papier bestehen (wir empfehlen Origami-Papier zu verwenden).
- Es sind keine anderen Materialien und auch kein Leim erlaubt.
- Jedes Objekt muss so konstruiert sein, dass es selbstständig auf Ausstellungsfläche stehen kann, ohne jegliche Unterstützung oder Aufhängevorrichtung.
Geometrie
- Jedes Objekt soll von lauter ebenen Flächen begrenzt werden.
- Die Objekte sind somit alle Polyeder.
- Diese können offen oder abgeschlossen und symmetrisch oder asymmetrisch sein.
Ästhetik
- Jedes Objekt soll möglichst "schön" sein, wobei sich dies auf die Form, die Exaktheit der Ausführung und die farbliche Gestaltung bezieht. Siehe auch Bewertungskriterien
Begleitinformation zum Objekt
Zu jedem Objekt ist eine Begleitinformation einzureichen, aus der die untenstehenden mathematischen Details des gefalteten Objekts hervorgehen. Diese werden nach Fertigstellung des Objekts über ein Online-Formular (Aufschaltung erfolgt Anfang 2025) erfasst und fliessen in die Gesamtbewertung des Objekts mit ein.
- Wird das Objekt in der mathematischen Literatur beschrieben, ist der Name des Objekts anzugeben; wird es nicht beschrieben, kann ein Name erfunden werden.
- Zum Faltprozess sind alle wesentlichen Zahlen anzugeben: Anzahl der verwendeten Blätter, Anzahlen der Eckpunkte, Kanten und Seitenflächen des Objekts, usw.
- Ist das Objekt symmetrisch, so sind Symmetrieebenen, -achsen und -zentren anzugeben.
- Es können auch Masszahlen des Objekts angeben werden, wie Kantenwinkel, Flächenwinkel, Kantenlängen, Diagonallängen, etc. Diese können abgemessen oder berechnet werden.
- Die Tiefe der verwendeten mathematischen Werkzeuge wird bei der Bewertung des Objekts berücksichtigt. (Es ist also mehr wert, Streckenlängen und Winkel exakt, mit Angabe der verwendeten Methoden und Arbeitsschritte, zu berechnen, als nur Messungen vorzunehmen.)
Abgabe vor Ort oder Versand per Post
Die Objekte müssen bis spätestens 28. Februar 2025 an der ETH eingetroffen sein. Folgende Optionen sind möglich:
Abgabe Campus-Info Zentrum:
ETH Zürich
Abteilung Campus Services
Campus Info, HG D 34.1
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Download Anreise Campus-Info (PDF, 1.8 MB)
Öffnungszeiten: Mo–Fr 7.30–16.00 Uhr
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ETH Zürich
Departement Mathematik
Rämistrasse 101
HG G 32.5
8092
Zürich
Schweiz